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Datenschutz

Schützen Sie die Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter!
Offenes Schloss

Ihr Spezialist für sensible Daten

Alle Rechte rund um das Thema Datenschutz sind in Deutschland durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften geregelt. Dabei kann man schnell den Überblick verlieren.

Als geprüfter Datenschutzbeauftragter und geprüfte Fachkraft DSGVO berate ich Sie kompetent und zuverlässig zu allen Fragestellungen des Datenschutzes! Zudem kenne ich durch meine hauptberuflichen Erfahrungen als Datenschutzbeauftragter eines katholischen Krankenhauses sowie dem Datenschutz-Fachkundenachweis gem. § 36 Abs. (6) KDG (Fortbildungs-Akademie der Caritas) die Feinheiten der kirchlichen Gesetze und Regelungen.

Natürlich können Sie mich auch gern zum Pauschalpreis als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung bestellen. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Unternehmen, sondern auch Ihre Mitarbeiter und Kunden!

Wozu braucht man einen Datenschutzbeauftragten?

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Betriebe laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dieser muss beispielsweise den folgenden Aufgaben nachkommen:
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Beantwortung aller Fragen zum Datenschutz

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Ausarbeitung eines Datenschutzkonzepts

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Sicherstellung der regelmäßigen Löschung von Daten

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Erstellung der Datenschutzerklärung für die Firmenwebseite

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Beratung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten

Das deutsche Datenschutzrecht

In Deutschland ist der Schutz personenbezogener Daten durch verschiedene Gesetze streng geregelt. Vor allem Start-ups sowie kleinere Unternehmen haben jedoch oftmals nicht die Zeit oder das fachliche Verständnis, um sich mit den geltenden Regeln auseinanderzusetzen. Hinzu kommt, dass sich die Vorgaben immer wieder ändern. Die Beachtung der Datenschutz-Regelungen sollte für Ihre Firma jedoch eine hohe Priorität besitzen!
Denn: Jedes deutsche Unternehmen steht in der Pflicht, den gesetzlichen Auflagen zum Datenschutz nachzukommen. Werden Daten nicht oder falsch erhoben, sind verschiedene Sanktionen (zum Beispiel Bußgelder oder Schadensersatzforderungen) möglich.
Die Anstellung eines kompetenten Datenschutzbeauftragten kann hohe Kosten mit sich bringen. Gern biete ich Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter eine einfache, kompetente und kostengünstige Lösungsstrategie an!
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Beratung zu allen Fragestellungen des Datenschutzes, spezialisiert auf die Bereiche

  • Ambulante Pflegedienste
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Fitnessstudios
  • Vereine
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    Beratung zu den Kirchlichen Datenschutzregelungen für Ordensgemeinschaften (KDROG) und dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

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    Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen, Ihren Verein oder Ihre kirchliche Einrichtung zum Pauschalpreis

    Sie haben Fragen zu einer unserer Seminare oder Dienstleistungen?