Erste-Hilfe-Ausbildung

Warum sollte ich eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren?

Ein Unfall passiert unvorhergesehen und kann schlimme Folgen haben. Oftmals stehen Beteiligte in einer solchen Situation unter Schock und wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Eine Erste-Hilfe-Ausbildung vermittelt Ihnen die Kompetenz und die Sicherheit, die Sie benötigen, um ruhig zu bleiben und die Betroffenen zu versorgen, bis der Notarzt an der Unfallstelle eingetroffen ist. Erste Hilfe kann Leben retten. Machen Sie mit!

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Führerscheinsehtest und Biometrische Passbilder

Ab sofort haben Teilnehmer unserer Erste-Hilfe-Kurse die Möglichkeit, den Führerscheinsehtest und die Erstellung von biometrischen Passbildern bei uns in Anspruch zu nehmen. Dieses Angebot beschränkt sich auf die Kurse, die an einem Samstag stattfinden.

Was kostet das Seminar?

Momentan müssen Interessierte für eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs einen Betrag ab 45,00 Euro aufbringen. Für Betriebliche Ersthelfer ist eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften oder Unfallkasse möglich – Sprechen Sie uns an.

Was lerne ich bei der Erste-Hilfe-Ausbildung?

In dem mehrstündigen Kurs, der aus 9 Unterrichtseinheiten besteht, stehen folgende Themen im Mittelpunkt:

01

Erkennung potenzieller Gefahren, um Unfälle frühzeitig zu vermeiden

02

Absetzen eines Notrufs

03

Absicherung einer Unfallstelle

04

Hitze- und Kälteschäden

05

Vergiftungen, Verätzungen und Verbrennungen

06

Knochenbrüche und Verletzungen der Gelenke

07

Herzinfarkt und Schlaganfall (stabile Seitenlage, Wiederbelebungsmaßnahmen).

An wen richtet sich die Ausbildung?

1. Fahrerlaubnis-Anwärter

Jedes Jahr passieren allein in Deutschland über zwei Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Darum sind laut der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 19) alle Führerschein-Bewerber dazu verpflichtet, vor dem Beginn der Fahrschule eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren. Dies stellt sicher, dass bei einem Unfall mit Verletzen die nötigen Sofortmaßnahmen auf schnellstem Weg eingeleitet werden können.

2. Personen, die betriebliche Ersthelfer werden möchten

Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Ersthelfer zu benennen. Die Anzahl der hierfür benötigten Personen ist von der Betriebsgröße abhängig: In einem Unternehmen mit zwei bis 20 Angestellten muss sich mindestens eine Person zu einem Ersthelfer ausbilden lassen. Bei über 20 Beschäftigten müssen laut § 26 DGUV in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent der Mitarbeitenden Ersthelfer sein. In allen anderen Unternehmensbereichen sind es sogar zehn Prozent.

Darum sollten Sie die Ausbildung bei uns absolvieren

Wir als junges und flexibles Team machen Erste Hilfe praxisnah begreifbar! Die Vermittlung des theoretischen Wissens wird durch zahlreiche einprägsame, anschauliche Illustrationen und praktische Übungen bestens unterstützt. Beispielweise üben wir gemeinsam die Herzdruckmassage und die Wiederbelebung mit einem AED (Automatisierter externer Defibrillator). Langeweile war gestern! Mit unserem Konzept steigern wir nicht nur Ihre Aufmerksamkeit, sondern auch den Lernerfolg und schaffen das nötige Sicherheitsgefühl für den Ernstfall.

Alle Seminare auf einen Blick

Nachfolgend finden Sie alle unsere angebotenen Seminare auf einen Blick. Mit einem Klick auf das jeweilige Seminar erhalten Sie weitere Informationen zu dem jeweiligen Angebot und der folgende Button führt Sie zu einer Übersicht von kommenden Seminaren. Wir freuen uns auf Sie.