Erste-Hilfe-Ausbildung
Warum sollte ich eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren?
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Führerscheinsehtest und Biometrische Passbilder
Was kostet das Seminar?
Was lerne ich bei der Erste-Hilfe-Ausbildung?
01
Erkennung potenzieller Gefahren, um Unfälle frühzeitig zu vermeiden
02
Absetzen eines Notrufs
03
Absicherung einer Unfallstelle
04
Hitze- und Kälteschäden
05
Vergiftungen, Verätzungen und Verbrennungen
06
Knochenbrüche und Verletzungen der Gelenke
07
Herzinfarkt und Schlaganfall (stabile Seitenlage, Wiederbelebungsmaßnahmen).
An wen richtet sich die Ausbildung?
1. Fahrerlaubnis-Anwärter
Jedes Jahr passieren allein in Deutschland über zwei Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Darum sind laut der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 19) alle Führerschein-Bewerber dazu verpflichtet, vor dem Beginn der Fahrschule eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren. Dies stellt sicher, dass bei einem Unfall mit Verletzen die nötigen Sofortmaßnahmen auf schnellstem Weg eingeleitet werden können.
2. Personen, die betriebliche Ersthelfer werden möchten
Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Ersthelfer zu benennen. Die Anzahl der hierfür benötigten Personen ist von der Betriebsgröße abhängig: In einem Unternehmen mit zwei bis 20 Angestellten muss sich mindestens eine Person zu einem Ersthelfer ausbilden lassen. Bei über 20 Beschäftigten müssen laut § 26 DGUV in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent der Mitarbeitenden Ersthelfer sein. In allen anderen Unternehmensbereichen sind es sogar zehn Prozent.