Jedes Jahr passieren allein in Deutschland über zwei Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Darum sind laut der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 19) alle Führerschein-Bewerber dazu verpflichtet, vor dem Beginn der Fahrschule eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren. Dies stellt sicher, dass bei einem Unfall mit Verletzen die nötigen Sofortmaßnahmen auf schnellstem Weg eingeleitet werden können.
Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Ersthelfer zu benennen. Die Anzahl der hierfür benötigten Personen ist von der Betriebsgröße abhängig: In einem Unternehmen mit zwei bis 20 Angestellten muss sich mindestens eine Person zu einem Ersthelfer ausbilden lassen. Bei über 20 Beschäftigten müssen laut § 26 DGUV in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens fünf Prozent der Mitarbeitenden Ersthelfer sein. In allen anderen Unternehmensbereichen sind es sogar zehn Prozent.